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Auto ummelden nach dem Kauf: Halterwechsel online erledigen

Gebrauchtwagen gekauft? So schreiben Sie das Fahrzeug online auf sich um: nötige Papiere vom Verkäufer, Kennzeichen, Versicherung, Kfz-Steuer und Fristen.

Aktualisiert am 29. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit

Umschreibung oder Wiederzulassung: die erste Weiche

Beim Gebrauchtwagenkauf entscheidet der Status des Fahrzeugs über den richtigen Antrag. Ist das Auto beim Kauf noch auf den Verkäufer zugelassen, beantragen Sie eine Umschreibung auf sich als neuen Halter. Hat der Verkäufer das Fahrzeug vorher abgemeldet, handelt es sich um eine Wiederzulassung mit Halterwechsel.

In beiden Fällen werden Ihre Daten in die Fahrzeugpapiere übernommen. Der Unterschied liegt vor allem bei den Kennzeichen und bei der Frage, ob das Fahrzeug zwischenzeitlich ohne Zulassung war. Dieser Ratgeber behandelt die Umschreibung eines noch zugelassenen Fahrzeugs.

Diese Unterlagen sollten Sie bei der Übergabe erhalten

Kontrollieren Sie die Papiere vor der Bezahlung. Ein fehlender oder zerkratzter Sicherheitscode lässt sich im Nachhinein nur mit Aufwand bei der Behörde klären, und der Verkäufer ist dann oft nicht mehr erreichbar.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original mit 7-stelligem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) im Original mit 12-stelligem Sicherheitscode
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • schriftlicher Kaufvertrag mit Datum und Uhrzeit der Übergabe
  • alle Fahrzeugschlüssel und gegebenenfalls die bisherigen Kennzeichenschilder

Bisheriges Kennzeichen übernehmen oder neu wählen

Bei einer Umschreibung können Sie in vielen Fällen das vorhandene Kennzeichen übernehmen. Das spart neue Schilder, setzt aber voraus, dass die Behörde der Übernahme zustimmt und die Schilder unbeschädigt sind. Die Entscheidung trifft die Zulassungsbehörde.

Möchten Sie ein Kennzeichen mit Ihrem eigenen Ortskürzel oder eine bestimmte Kombination, beantragen Sie ein neues Kennzeichen oder reservieren vorab ein Wunschkennzeichen über Wunschkennzeichen24. Passende Schilder erhalten Sie bei Zulassung24 für 29,90 € (2 Stück) bzw. 19,90 € (1 Stück).

Versicherung, Kfz-Steuer und Fristen

Für die Umschreibung brauchen Sie eine eigene eVB-Nummer. Die bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung des Verkäufers geht nach dem Versicherungsvertragsgesetz zwar zunächst auf Sie über, Sie können sie aber innerhalb eines Monats kündigen. Die meisten Käufer schließen deshalb direkt einen eigenen Vertrag ab.

Die Kfz-Steuer läuft ab der Umschreibung auf Sie. Dafür erteilen Sie im Antrag ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verlangt, dass ein Halterwechsel unverzüglich angezeigt wird. Der Verkäufer sollte den Verkauf zusätzlich selbst bei seiner Versicherung und der Zulassungsbehörde melden.

Drei Prüfungen vor dem Kauf

Viele Probleme bei der Umschreibung entstehen schon am Tag des Kaufs. Mit wenigen Handgriffen stellen Sie sicher, dass Papiere und Fahrzeug zusammenpassen und der Antrag später nicht scheitert.

  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) am Fahrzeug mit beiden Zulassungsbescheinigungen abgleichen
  • Namen in der Zulassungsbescheinigung Teil II mit dem Ausweis des Verkäufers vergleichen
  • HU-Termin auf der Prüfplakette und im Prüfbericht kontrollieren, denn eine abgelaufene HU verhindert die Umschreibung

Umschreibung bei Zulassung24: Preis und Ablauf

Die Online-Umschreibung kostet bei Zulassung24 134,90 € inklusive amtlicher Grundgebühr und 19 % Mehrwertsteuer. Sie geben die Daten und beide Sicherheitscodes ein, bezahlen, bestätigen Ihre Identität per Foto-Ident und signieren elektronisch. Uploads von Kaufvertrag oder Papieren sind nicht nötig.

Nach positivem Bescheid erhalten Sie die neuen Unterlagen und Plaketten per Post von der Zulassungsbehörde. Bis dahin dürfen Sie das Fahrzeug in der Regel mit dem vorläufigen Zulassungsnachweis nutzen.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich ein gekauftes Auto umschreiben?

Die FZV spricht von einer unverzüglichen Anzeige, also ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Tageszahl nennt die Verordnung nicht. Praktisch empfiehlt sich die Umschreibung innerhalb weniger Tage nach der Übergabe, damit Steuer, Versicherung und Bußgeldbescheide richtig zugeordnet werden.

Was mache ich, wenn der Verkäufer das Auto schon abgemeldet hat?

Dann wählen Sie statt der Umschreibung die Wiederzulassung. Sie benötigen dieselben Codes, eine eVB-Nummer und eine gültige Hauptuntersuchung. Den Ablauf beschreibt unser Ratgeber zur Wiederzulassung.

Muss ich den Kaufvertrag hochladen?

Nein. Für die Umschreibung bei Zulassung24 sind keine Dokument-Uploads nötig. Bewahren Sie den Kaufvertrag trotzdem auf, denn er belegt den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, etwa bei späteren Bußgeldern oder Gewährleistungsfragen.

Kann ich das Kennzeichen des Verkäufers behalten, wenn er in einem anderen Kreis wohnt?

Grundsätzlich ja, die bundesweite Kennzeichenmitnahme macht das möglich. Ob die Übernahme im konkreten Fall klappt, entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde. Möchten Sie lieber das Kürzel Ihres Wohnorts, beantragen Sie ein neues Kennzeichen.

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